Beschreibung

    E Roller steht mitten im Gehweg

    Geh- und Radweg verschmutzt
    Erledigt/Beauftragt
    Statusverlauf und Antworten
    Statusvermerk

    Das Anliegen wurde erstellt.

    Status
    Offen
    Sa, 02.03.2024 - 14:05
    Statusvermerk

    Vielen Dank für Ihre Nachricht und Ihr gezeigtes Engagement in dieser Sache. Wir leiten Ihre Meldung direkt an das zuständige Mobilitätsreferat zur Bearbeitung weiter.  

    Mit dem Abstellen von E-Tretrollern (sog. "E-Scootern") auf öffentlichem Grund verhält es sich so wie mit Fahrrädern: es bedarf keiner Genehmigung, da es unter den Gemeingebrauch nach Art. 14 Bayerisches Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG) i. V. m. § 15 Abs. 3 Sondernutzungsrichtlinien (SoNuRiL) fällt.

    Die Nutzung des öffentlichen Verkehrsgrundes durch abgestellte E-Tretroller (oder Fahrräder) widerspricht also grundsätzlich nicht den zugrundeliegenden Vorschriften über den Straßenverkehr, oder anders gesagt: E-Tretroller dürfen grundsätzlich auf Gehwegen abgestellt werden. Lediglich ein behinderndes Abstellen ist unzulässig und kann auch sanktioniert werden. Behindernd im öffentlichen Verkehrsraum abgestellte Elektrokleinstfahrzeuge werden durch die Kommunale Verkehrsüberwachung der Landeshauptstadt München sowie durch die Kolleg*innen des Polizeipräsidium Münchens geahndet.

    Gerne können Sie uns Ihre konkreten Beschwerden, z. B. über behindernd abgestellte E-Tretroller, jederzeit mitteilen - am besten mit Foto und Fahrzeug-ID (Barcode). Wir werden dann mit dem betreffenden Anbieter direkt in Kontakt treten. Für Ihre Beschwerde können Sie sich an ekf.mor@muenchen.de wenden.

    Weitere Infos zu dem Thema E-Tretroller und einen Überblick über alle Bemühungen seitens der Landeshauptstadt München können Sie unter https://muenchenunterwegs.de/angebote/elektrotretroller-sharing einsehen.

    Status
    Erledigt/Beauftragt
    Di, 05.03.2024 - 09:50