Eine von beiden Leuchtstoffröhren defekt
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In der Straßenreinigungs- und Sicherungsverordnung der Landeshauptstadt München ist geregelt, dass der städtische Winterdienst auf Fahrbahnen, Geh- und Radwegen, Plätzen und Fußgängerzonen innerhalb des Vollanschlussgebietes (ungefähr die Fläche innerhalb des Mittleren Rings sowie der Kernbereich von Pasing) sowie außerhalb auf größeren Straßen mit hohem Verkehrsaufkommen (sog. „F“-Straßen) räumt und streut.
Unter folgendem Link können Sie eine vollständige Liste der Straßen und Plätze, die vom Winterdienst der Stadt betreut werden, abrufen: https://stadt.muenchen.de/rathaus/stadtrecht/vorschrift/240.html.
Umgekehrt gilt: Wenn eine Straße dort nicht aufgelistet ist sind die Anlieger*innen selbst verantwortlich.
Bei weiteren Fragen, Wünschen und Problemen rund um den Winterdienst wenden Sie sich bitte an das Winterdienst–Servicetelefon +49 89 233-61201.